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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ÄrzteG 1998 §154 Abs2Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2022/09/0034 E 7. September 2023 RS 1 (hier ohne 'Zur erforderlichen Bestimmtheit von Tatvorwürfen')Stammrechtssatz
Zur erforderlichen Bestimmtheit von Tatvorwürfen hat der VwGH im Zusammenhang mit einem Einleitungsbeschluss nach § 154 Abs. 2 ÄrzteG 1998 in Anlehnung an die Rechtsprechung zum Disziplinarrecht der Beamten bereits festgehalten, dass dieser die Beschuldigungspunkte bestimmt zu bezeichnen hat (vgl. VwGH 30.3.2023, Ra 2021/09/0001; 4.5.2022, Ra 2021/09/0242).Zur erforderlichen Bestimmtheit von Tatvorwürfen hat der VwGH im Zusammenhang mit einem Einleitungsbeschluss nach Paragraph 154, Absatz 2, ÄrzteG 1998 in Anlehnung an die Rechtsprechung zum Disziplinarrecht der Beamten bereits festgehalten, dass dieser die Beschuldigungspunkte bestimmt zu bezeichnen hat vergleiche VwGH 30.3.2023, Ra 2021/09/0001; 4.5.2022, Ra 2021/09/0242).
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024090064.L08Im RIS seit
28.01.2025Zuletzt aktualisiert am
24.02.2025