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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VStG §44aBeachte
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2017/11/0080 E 11. Oktober 2019 RS 1Stammrechtssatz
Prozessgegenstand des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist die Verwaltungsstrafsache im Umfang des vom bekämpften Straferkenntnis erfassten und erledigten Sachverhalts (vgl. etwa VwGH 24.7.2019, Ra 2018/02/0163, mwN).Prozessgegenstand des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist die Verwaltungsstrafsache im Umfang des vom bekämpften Straferkenntnis erfassten und erledigten Sachverhalts vergleiche etwa VwGH 24.7.2019, Ra 2018/02/0163, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024090059.L07Im RIS seit
11.02.2025Zuletzt aktualisiert am
15.09.2025