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14/01 VerwaltungsorganisationNorm
AVG §17Rechtssatz
Eine Akteneinsicht, die im Zusammenhang mit einer ordnungspolitischen Maßnahme steht, gegen die beim BFG Beschwerde erhoben werden kann, fällt unter § 1 Abs. 3 Z 2 BFGG (vgl. VwGH 24.3.2021, Ra 2018/13/0062).Eine Akteneinsicht, die im Zusammenhang mit einer ordnungspolitischen Maßnahme steht, gegen die beim BFG Beschwerde erhoben werden kann, fällt unter Paragraph eins, Absatz 3, Ziffer 2, BFGG vergleiche VwGH 24.3.2021, Ra 2018/13/0062).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RO2022130013.J06Im RIS seit
28.01.2025Zuletzt aktualisiert am
28.02.2025