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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §56Rechtssatz
Im Zeitpunkt der Erlassung des Festnahmeauftrages und der darauf gegründeten Festnahme muss mit gutem Grund angenommen werden können, es könnten die Voraussetzungen für die Verhängung eines gelinderen Mittels oder der Schubhaft zur Sicherung des Verfahrens zur Erlassung aufenthaltsbeendender Maßnahmen vorliegen (VwGH 24.10.2024, Ra 2023/21/0040; VwGH 21.3.2024, Ra 2023/21/0003).
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024210054.L01Im RIS seit
04.02.2025Zuletzt aktualisiert am
10.03.2025