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21/01 HandelsrechtNorm
BAO §246 Abs1Rechtssatz
Hinsichtlich der Umsatzsteuer sind Personengesellschaften ein eigenes, von ihren Gesellschaftern unabhängiges Steuersubjekt (vgl. VwGH 7.4.2022, Ra 2021/13/0124; 30.9.2015, Ra 2014/15/0024). Ist der Umsatzsteuerbescheid an die Gesellschaft ergangen, kommt nur der Gesellschaft, nicht aber den Gesellschaftern das Beschwerderecht gemäß § 246 Abs. 1 BAO zu (vgl. VwGH 30.9.2015, Ra 2014/15/0024, mwN).Hinsichtlich der Umsatzsteuer sind Personengesellschaften ein eigenes, von ihren Gesellschaftern unabhängiges Steuersubjekt vergleiche VwGH 7.4.2022, Ra 2021/13/0124; 30.9.2015, Ra 2014/15/0024). Ist der Umsatzsteuerbescheid an die Gesellschaft ergangen, kommt nur der Gesellschaft, nicht aber den Gesellschaftern das Beschwerderecht gemäß Paragraph 246, Absatz eins, BAO zu vergleiche VwGH 30.9.2015, Ra 2014/15/0024, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024150075.L03Im RIS seit
04.02.2025Zuletzt aktualisiert am
18.03.2025