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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §38Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2022/03/0239 E 8. März 2023 RS 2Stammrechtssatz
Ob eine behördliche Absonderung vorlag, wird ebenso wie deren zeitlicher Umfang durch den behördlichen Absonderungsbescheid festgelegt; insoweit entfaltet dieser somit Bindung im Vergütungsverfahren, nicht aber hinsichtlich der Kausalität eines geltend gemachten Verdienstentgangs.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024070112.L05Im RIS seit
04.02.2025Zuletzt aktualisiert am
19.02.2025