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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1Rechtssatz
Die Frage der Auswirkung der Firmenwertabschreibung auf die Bemessung des Kaufpreises beim Erwerb der Beteiligung ist eine Tatfrage, die auf Grund der Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens in freier Beweiswürdigung zu lösen ist. Für den Erwerb von Inlands- und Auslandsbeteiligungen gelten dabei die gleichen Maßstäbe. Für die Anwendbarkeit des § 26c Z 47 KStG 1988 ist es daher in beiden Fällen ausreichend, wenn festgestellt werden kann, dass der Erwerber beim Erwerb der Beteiligung konkret von einer Zulässigkeit der Firmenwertabschreibung (bei Auslandsbeteiligungen aufgrund unionsrechtlicher Überlegungen) ausgegangen ist und deren steuerlichen Vorteil in seine Überlegungen bei der Kaufpreisbemessung auch tatsächlich mit einbezogen hat.Die Frage der Auswirkung der Firmenwertabschreibung auf die Bemessung des Kaufpreises beim Erwerb der Beteiligung ist eine Tatfrage, die auf Grund der Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens in freier Beweiswürdigung zu lösen ist. Für den Erwerb von Inlands- und Auslandsbeteiligungen gelten dabei die gleichen Maßstäbe. Für die Anwendbarkeit des Paragraph 26 c, Ziffer 47, KStG 1988 ist es daher in beiden Fällen ausreichend, wenn festgestellt werden kann, dass der Erwerber beim Erwerb der Beteiligung konkret von einer Zulässigkeit der Firmenwertabschreibung (bei Auslandsbeteiligungen aufgrund unionsrechtlicher Überlegungen) ausgegangen ist und deren steuerlichen Vorteil in seine Überlegungen bei der Kaufpreisbemessung auch tatsächlich mit einbezogen hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023150054.L02Im RIS seit
28.01.2025Zuletzt aktualisiert am
06.03.2025