Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §232Rechtssatz
Der zentrale normative Teil eines Sicherstellungsauftrages besteht in der Anordnung der Sicherstellung. Es liegt in der Natur des Sicherstellungsauftrages iSd § 232 BAO, dass dessen Vollziehung im abgabenbehördlichen oder gerichtlichen Sicherungsverfahren (vgl. § 233 Abs. 1 BAO) sofort erfolgen kann. Dass der Sicherstellungsauftrag auf die Möglichkeit des sofortigen Vollzugs ausgerichtet ist, ergibt sich bereits unmittelbar aus der gesetzlichen Regelung des § 232 Abs. 1 BAO. Der "Vermerk" iSd § 232 Abs. 2 lit. c BAO stellt sohin keine Willensentscheidung und damit keinen konstitutiven normativen Akt der Behörde dar, sondern entspricht dem Grund nach einer bloßen Wiedergabe der gesetzlichen Rechtsfolge eines Sicherstellungsauftrages.Der zentrale normative Teil eines Sicherstellungsauftrages besteht in der Anordnung der Sicherstellung. Es liegt in der Natur des Sicherstellungsauftrages iSd Paragraph 232, BAO, dass dessen Vollziehung im abgabenbehördlichen oder gerichtlichen Sicherungsverfahren vergleiche Paragraph 233, Absatz eins, BAO) sofort erfolgen kann. Dass der Sicherstellungsauftrag auf die Möglichkeit des sofortigen Vollzugs ausgerichtet ist, ergibt sich bereits unmittelbar aus der gesetzlichen Regelung des Paragraph 232, Absatz eins, BAO. Der "Vermerk" iSd Paragraph 232, Absatz 2, Litera c, BAO stellt sohin keine Willensentscheidung und damit keinen konstitutiven normativen Akt der Behörde dar, sondern entspricht dem Grund nach einer bloßen Wiedergabe der gesetzlichen Rechtsfolge eines Sicherstellungsauftrages.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023150040.L05Im RIS seit
28.01.2025Zuletzt aktualisiert am
06.03.2025