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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §232 Abs2Rechtssatz
Von den speziellen (zusätzlichen) Bescheidbestandteilen, die § 232 Abs. 2 BAO für den Sicherstellungsauftrag vorschreibt, zählen manche zum Spruch des Bescheides, andere zur Begründung.Von den speziellen (zusätzlichen) Bescheidbestandteilen, die Paragraph 232, Absatz 2, BAO für den Sicherstellungsauftrag vorschreibt, zählen manche zum Spruch des Bescheides, andere zur Begründung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023150040.L08Im RIS seit
28.01.2025Zuletzt aktualisiert am
06.03.2025