RS Vwgh 2024/12/19 Ra 2023/15/0040

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Veröffentlicht am 19.12.2024
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Von den speziellen (zusätzlichen) Bescheidbestandteilen, die § 232 Abs. 2 BAO für den Sicherstellungsauftrag vorschreibt, zählen manche zum Spruch des Bescheides, andere zur Begründung.Von den speziellen (zusätzlichen) Bescheidbestandteilen, die Paragraph 232, Absatz 2, BAO für den Sicherstellungsauftrag vorschreibt, zählen manche zum Spruch des Bescheides, andere zur Begründung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023150040.L08

Im RIS seit

28.01.2025

Zuletzt aktualisiert am

06.03.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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