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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §92Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2010/17/0114 E 25. September 2012 RS 1Stammrechtssatz
Auch Bescheide, die in einem Abgabenverfahren ergehen, müssen (ebenso wie Bescheide im Verfahren nach AVG) bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, damit ein Bescheid wirksam entsteht. Zu diesen Anforderungen zählt neben der Erkennbarkeit des Bescheidadressaten und dem normativen Abspruch insbesondere die Erkennbarkeit der bescheiderlassenden Behörde (vgl. Stoll, BAO, Band I, 959).Auch Bescheide, die in einem Abgabenverfahren ergehen, müssen (ebenso wie Bescheide im Verfahren nach AVG) bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, damit ein Bescheid wirksam entsteht. Zu diesen Anforderungen zählt neben der Erkennbarkeit des Bescheidadressaten und dem normativen Abspruch insbesondere die Erkennbarkeit der bescheiderlassenden Behörde vergleiche Stoll, BAO, Band römisch eins, 959).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023150040.L03Im RIS seit
28.01.2025Zuletzt aktualisiert am
06.03.2025