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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §8Rechtssatz
Das rechtliche Interesse des Amtsrevisionswerbers an einer meritorischen Erledigung der Amtsrevision fällt (nachträglich) weg, wenn die Mitbeteiligte inzwischen verstorben ist und das angefochtene Erkenntnis ein höchstpersönliches Recht zum Gegenstand hat, in das eine Rechtsnachfolge nicht in Betracht kommt (VwGH 28.4.2010, 2008/19/1161).
Schlagworte
Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger ZustellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2022220080.L02Im RIS seit
28.01.2025Zuletzt aktualisiert am
17.02.2025