RS Vwgh 2024/12/19 Ra 2022/22/0080

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Veröffentlicht am 19.12.2024
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8
VwGG §33 Abs1
VwGVG 2014 §17

Rechtssatz

Das rechtliche Interesse des Amtsrevisionswerbers an einer meritorischen Erledigung der Amtsrevision fällt (nachträglich) weg, wenn die Mitbeteiligte inzwischen verstorben ist und das angefochtene Erkenntnis ein höchstpersönliches Recht zum Gegenstand hat, in das eine Rechtsnachfolge nicht in Betracht kommt (VwGH 28.4.2010, 2008/19/1161).

Schlagworte

Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2022220080.L02

Im RIS seit

28.01.2025

Zuletzt aktualisiert am

17.02.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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