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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §37Rechtssatz
Die Beurteilung, ob ausgehend von den - auf der Grundlage des Sachverständigengutachtens getroffenen - Sachverhaltsfeststellungen die Gefahr einer Gewässerverunreinigung im Sinn von § 31 Abs. 1 WRG 1959 vorgelegen ist, ist eine Rechtsfrage. Die Beurteilung dieser Rechtsfrage kommt dem Sachverständigen nicht zu, sondern ist vom Gericht vorzunehmen (VwGH 21.8.2023, Ra 2022/07/0166).Die Beurteilung, ob ausgehend von den - auf der Grundlage des Sachverständigengutachtens getroffenen - Sachverhaltsfeststellungen die Gefahr einer Gewässerverunreinigung im Sinn von Paragraph 31, Absatz eins, WRG 1959 vorgelegen ist, ist eine Rechtsfrage. Die Beurteilung dieser Rechtsfrage kommt dem Sachverständigen nicht zu, sondern ist vom Gericht vorzunehmen (VwGH 21.8.2023, Ra 2022/07/0166).
Schlagworte
Beweismittel Sachverständigenbeweis Gutachten rechtliche Beurteilung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtliche Beurteilung Sachverständiger Aufgaben Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes FachgebietEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023070096.L05Im RIS seit
04.02.2025Zuletzt aktualisiert am
19.02.2025