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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2020/12/0005 B 26. Juli 2021 RS 1 (hier ohne den letzten Satz)Stammrechtssatz
Eine Dauerverwendung an einer neuen Dienststelle kann in dienstrechtlich wirksamer Weise nur nach den Bestimmungen des § 38 BDG 1979 verfügt werden. § 38 Abs. 7 legcit. sieht hierfür als Formvorschrift zwingend die Erlassung eines Bescheides vor (vgl. VwGH 23.2.2021, Ra 2020/12/0083). Mit der faktischen Inverwendungnahme geht mangels Erlassung eines Bescheides keine dienstrechtlich wirksame Versetzung einher. An diesem Ergebnis ändert sich auch nichts, wenn die Zuweisung mangels klar erkennbarer Befristung oder durch überlange Dauer als (unzulässiger Weise) auf Dauer angelegt anzusehen ist. Die (rechtlich wohl gebotene) Beendigung einer im Dienstrecht nicht gedeckt gewesenen faktisch aufrechterhaltenen Dauerzuweisung zu einer Dienststelle, an der dem Beamten nicht in dienstrechtlich wirksamer Weise (durch Versetzung) eine Dauerverwendung übertragen worden ist, bedarf ihrerseits keines Versetzungsbescheides (vgl. VwGH 28.1.2010, 2008/12/0213).Eine Dauerverwendung an einer neuen Dienststelle kann in dienstrechtlich wirksamer Weise nur nach den Bestimmungen des Paragraph 38, BDG 1979 verfügt werden. Paragraph 38, Absatz 7, legcit. sieht hierfür als Formvorschrift zwingend die Erlassung eines Bescheides vor vergleiche VwGH 23.2.2021, Ra 2020/12/0083). Mit der faktischen Inverwendungnahme geht mangels Erlassung eines Bescheides keine dienstrechtlich wirksame Versetzung einher. An diesem Ergebnis ändert sich auch nichts, wenn die Zuweisung mangels klar erkennbarer Befristung oder durch überlange Dauer als (unzulässiger Weise) auf Dauer angelegt anzusehen ist. Die (rechtlich wohl gebotene) Beendigung einer im Dienstrecht nicht gedeckt gewesenen faktisch aufrechterhaltenen Dauerzuweisung zu einer Dienststelle, an der dem Beamten nicht in dienstrechtlich wirksamer Weise (durch Versetzung) eine Dauerverwendung übertragen worden ist, bedarf ihrerseits keines Versetzungsbescheides vergleiche VwGH 28.1.2010, 2008/12/0213).
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023120036.L02Im RIS seit
28.01.2025Zuletzt aktualisiert am
10.02.2025