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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §243Rechtssatz
Im Fall der Erhebung einer Beschwerde sowohl gegen die Wiederaufnahmebescheide als auch die Sachbescheide, ist zunächst über die Beschwerde gegen die Wiederaufnahmebescheide zu entscheiden. (vgl. VwGH 17.5.2023, Ra 2022/13/0120, mwN). Die Entscheidung über beide Beschwerden kann, aber muss nicht in einem Erkenntnis verbunden werden (vgl. VwGH 10.3.2016, 2013/15/0280, mwN).Im Fall der Erhebung einer Beschwerde sowohl gegen die Wiederaufnahmebescheide als auch die Sachbescheide, ist zunächst über die Beschwerde gegen die Wiederaufnahmebescheide zu entscheiden. vergleiche VwGH 17.5.2023, Ra 2022/13/0120, mwN). Die Entscheidung über beide Beschwerden kann, aber muss nicht in einem Erkenntnis verbunden werden vergleiche VwGH 10.3.2016, 2013/15/0280, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2023150081.L06Im RIS seit
04.02.2025Zuletzt aktualisiert am
18.03.2025