Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §208 Abs1Rechtssatz
Die Vorsteuer ist ein Teil der Berechnung der Umsatzsteuer (vgl. § 20 Abs. 2 UStG 1994). Ein Vorsteuerüberhang stellt einen "negativen Abgabenspruch" dar, für den dieselben Regelungen - etwa auch hinsichtlich des Entstehens des Abgabenanspruchs - gelten wie für die Abgabenschuld (vgl. VwGH 21.10.1993, 91/15/0077).Die Vorsteuer ist ein Teil der Berechnung der Umsatzsteuer vergleiche Paragraph 20, Absatz 2, UStG 1994). Ein Vorsteuerüberhang stellt einen "negativen Abgabenspruch" dar, für den dieselben Regelungen - etwa auch hinsichtlich des Entstehens des Abgabenanspruchs - gelten wie für die Abgabenschuld vergleiche VwGH 21.10.1993, 91/15/0077).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2023150081.L05Im RIS seit
04.02.2025Zuletzt aktualisiert am
18.03.2025