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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §262 Abs1Rechtssatz
Das Finanzamt kann die Begründung für die Wiederaufnahmegründe in seiner Beschwerdevorentscheidung näher präzisieren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2023150081.L04Im RIS seit
04.02.2025Zuletzt aktualisiert am
18.03.2025