RS Vwgh 2025/1/15 Ra 2024/01/0411

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Veröffentlicht am 15.01.2025
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Index

41/02 Staatsbürgerschaft
90/01 Straßenverkehrsordnung
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967
StbG 1985 §10 Abs1 Z6
StVO 1960

Rechtssatz

Die in wiederholten Bestrafungen wegen Verstößen gegen die StVO und das KFG 1967 zum Ausdruck kommende Beharrlichkeit ist als besonders schwerwiegender Gesichtspunkt für die Beurteilung des Gesamtverhaltens zu werten (vgl. VwGH 19.7.2023, Ra 2023/01/0176; 21.11.2023, Ra 2023/01/0293, mwN).Die in wiederholten Bestrafungen wegen Verstößen gegen die StVO und das KFG 1967 zum Ausdruck kommende Beharrlichkeit ist als besonders schwerwiegender Gesichtspunkt für die Beurteilung des Gesamtverhaltens zu werten vergleiche VwGH 19.7.2023, Ra 2023/01/0176; 21.11.2023, Ra 2023/01/0293, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024010411.L01

Im RIS seit

18.02.2025

Zuletzt aktualisiert am

27.03.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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