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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303 Abs1 litbHinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2023/13/0025 B 31. Jänner 2024 RS 1Stammrechtssatz
Bei einem Antrag auf Wiederaufnahme ist das Neuhervorkommen von Tatsachen aus der Sicht der antragstellenden Person zu beurteilen. Tatsachen, die dem Antragsteller bekannt gewesen sind, deren steuerliche Berücksichtigung aber unterlassen wurde, eröffnen keinen Antrag auf Wiederaufnahme (vgl. VwGH 29.3.2017, Ro 2016/15/0036; 29.9.2022, Ro 2022/15/0011, mwN).Bei einem Antrag auf Wiederaufnahme ist das Neuhervorkommen von Tatsachen aus der Sicht der antragstellenden Person zu beurteilen. Tatsachen, die dem Antragsteller bekannt gewesen sind, deren steuerliche Berücksichtigung aber unterlassen wurde, eröffnen keinen Antrag auf Wiederaufnahme vergleiche VwGH 29.3.2017, Ro 2016/15/0036; 29.9.2022, Ro 2022/15/0011, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2021130136.L02Im RIS seit
26.02.2025Zuletzt aktualisiert am
10.03.2025