Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §76Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2019/02/0022 E 22. Oktober 2019 RS 5 (hier: Kosten für das Öffnen von drei Türen und den Austausch eines Türschlosses)Stammrechtssatz
Nicht zu im Zuge eines Verwaltungsstrafverfahrens angefallenen Kosten zählen etwa solche, die zur Durchsetzung der den Organen der öffentlichen Aufsicht gemäß § 50 Abs. 4 GSpG 1989 zustehenden Kontrollbefugnisse angefallen sind (zwangsweises Öffnen einer Türe vor Beginn einer Kontrolle); dabei handelt es sich um Kosten eines Aktes unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt (vgl. VwGH 21.11.2018, Ra 2017/17/0322).Nicht zu im Zuge eines Verwaltungsstrafverfahrens angefallenen Kosten zählen etwa solche, die zur Durchsetzung der den Organen der öffentlichen Aufsicht gemäß Paragraph 50, Absatz 4, GSpG 1989 zustehenden Kontrollbefugnisse angefallen sind (zwangsweises Öffnen einer Türe vor Beginn einer Kontrolle); dabei handelt es sich um Kosten eines Aktes unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt vergleiche VwGH 21.11.2018, Ra 2017/17/0322).
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2023120013.L01Im RIS seit
26.02.2025Zuletzt aktualisiert am
10.03.2025