RS Vwgh 2025/1/28 Ro 2022/08/0011

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.01.2025
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56
VwGVG 2014 §27

Rechtssatz

Was Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist, wird durch den Gegenstand des angefochtenen Bescheides bestimmt (vgl. zB VwGH 14.5.2024, Ro 2022/08/0019).Was Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist, wird durch den Gegenstand des angefochtenen Bescheides bestimmt vergleiche zB VwGH 14.5.2024, Ro 2022/08/0019).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RO2022080011.J03

Im RIS seit

19.02.2025

Zuletzt aktualisiert am

12.03.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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