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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VStG §32 Abs2Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2023/09/0068 E 11. September 2023 RS 2 (hier nur der erste Satz bis zum ersten Klammerausdruck)Stammrechtssatz
Bei der Beurteilung der Tauglichkeit einer Verfolgungshandlung in Form eines Straferkenntnisses ist nicht alleine auf dessen Spruch abzustellen, sondern ist das Straferkenntnis in seiner Gesamtheit als Verfolgungshandlung zu werten (VwGH 5.9.2013, 2013/09/0065), sodass für die Beurteilung, ob ein tauglicher Tatvorwurf innerhalb der Verfolgungsverjährungsfrist gesetzt worden ist, auch die Begründung herangezogen werden kann; in einem solchen Fall ist allerdings das Verwaltungsgericht verpflichtet, eine Konkretisierung des Spruchs vorzunehmen (VwGH 21.10.1985, 85/02/0139).
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Spruch Begründung (siehe auch AVG §58 Abs2 und §59 Abs1 Spruch und Begründung) Tatvorwurf Beschreibung des in der BegründungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024090071.L01Im RIS seit
19.02.2025Zuletzt aktualisiert am
18.03.2025