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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §71Rechtssatz
Ein Antrag auf Wiedereinsetzung kann bei Vorliegen eines Zustellmangels nicht gestellt werden, weil in diesem Fall gerade keine Zustellung und daher auch keine Fristversäumnis vorliegt (VwGH 18.9.2020, Ra 2019/08/0142).
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024020230.L06Im RIS seit
19.02.2025Zuletzt aktualisiert am
04.03.2025