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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
VwGG §42 Abs2 Z1Rechtssatz
Einem Grundstückseigentümer kommt ein subjektives Recht darauf zu, dass eine wasserrechtliche Bewilligung, deren Erteilung er nicht zugestimmt hat, auch nicht unter dem Vorbehalt einer in einem anderen Verfahren sicherzustellenden Grundinanspruchnahme erteilt wird (VwGH 3.2.2000, 96/07/0225; VwGH 9.11.2006, 2004/07/0031).
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RO2023070030.J03Im RIS seit
26.02.2025Zuletzt aktualisiert am
20.03.2025