RS Vwgh 2025/1/29 Ra 2024/04/0420

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Veröffentlicht am 29.01.2025
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Index

L78107 Starkstromwege Tirol
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8
StarkstromwegeG Tir 1969 §7 Abs2
VwRallg

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/05/0111 E 30. Jänner 1990 VwSlg 13109 A/1990 RS 1

Stammrechtssatz

Aus der Regelung des § 7 Abs 2 Tir StarkstromwegeG ergibt sich Aus der Regelung des Paragraph 7, Absatz 2, Tir StarkstromwegeG ergibt sich

eindeutig, daß den unmittelbar betroffenen Grundeigentümern

bereits im elektrizitätsrechtlichen Baubewilligungsverfahren

ein Mitspracherecht zukommt und sie berechtigt sind, die

Errichtung einer elektrischen Anlage auf ihren Grundflächen zu

bekämpfen (Hinweis E 3.7.1984, 83/05/0124).

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024040420.L01

Im RIS seit

27.02.2025

Zuletzt aktualisiert am

17.03.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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