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L78107 Starkstromwege TirolHinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 89/05/0111 E 30. Jänner 1990 VwSlg 13109 A/1990 RS 1Stammrechtssatz
Aus der Regelung des § 7 Abs 2 Tir StarkstromwegeG ergibt sich Aus der Regelung des Paragraph 7, Absatz 2, Tir StarkstromwegeG ergibt sich
eindeutig, daß den unmittelbar betroffenen Grundeigentümern
bereits im elektrizitätsrechtlichen Baubewilligungsverfahren
ein Mitspracherecht zukommt und sie berechtigt sind, die
Errichtung einer elektrischen Anlage auf ihren Grundflächen zu
bekämpfen (Hinweis E 3.7.1984, 83/05/0124).
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024040420.L01Im RIS seit
27.02.2025Zuletzt aktualisiert am
17.03.2025