RS Vwgh 2025/1/30 Ro 2024/16/0022

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Veröffentlicht am 30.01.2025
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
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Norm

ABGB §1284
GebG 1957 §33 TP17 Abs1 Z3 idF 2010/I/054
GebG 1957 §33 TP17 Abs1 Z4

Rechtssatz

Für die Anwendung des § 33 TP 17 Abs. 1 Z 4 GebG ist es dem Grunde nach ausreichend (und erforderlich), wenn ein Geschäft abgeschlossen worden ist, das dem Typus des Leibrentenvertrages nach § 1284 ABGB entspricht.Für die Anwendung des Paragraph 33, TP 17 Absatz eins, Ziffer 4, GebG ist es dem Grunde nach ausreichend (und erforderlich), wenn ein Geschäft abgeschlossen worden ist, das dem Typus des Leibrentenvertrages nach Paragraph 1284, ABGB entspricht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RO2024160022.J04

Im RIS seit

13.03.2025

Zuletzt aktualisiert am

24.03.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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