RS Vwgh 2025/1/30 Ra 2024/16/0035

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Veröffentlicht am 30.01.2025
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1
  1. GrEStG 1987 § 17 heute
  2. GrEStG 1987 § 17 gültig ab 18.06.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2009
  3. GrEStG 1987 § 17 gültig von 27.06.2008 bis 17.06.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 85/2008
  4. GrEStG 1987 § 17 gültig von 27.08.1994 bis 26.06.2008 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 682/1994

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2024/16/0036

Rechtssatz

Die Rückgängigmachung des ersten Kaufvertrags liegt insbesondere dann nicht vor, wenn der ursprüngliche Verkäufer nicht die Möglichkeit erlangt, das Grundstück an einen außenstehenden Dritten zu verkaufen (vgl. in diesem Sinn VwGH 21.1.2020, Ra 2019/16/0220)Die Rückgängigmachung des ersten Kaufvertrags liegt insbesondere dann nicht vor, wenn der ursprüngliche Verkäufer nicht die Möglichkeit erlangt, das Grundstück an einen außenstehenden Dritten zu verkaufen vergleiche in diesem Sinn VwGH 21.1.2020, Ra 2019/16/0220)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024160035.L06

Im RIS seit

11.03.2025

Zuletzt aktualisiert am

24.03.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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