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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BAO §83 Abs1Rechtssatz
Unterlässt der Parteienvertreter in FinanzOnline im Feld "Zustellung" eine entsprechende Markierung, kann diesem Umstand bei verständiger Würdigung des Parteienschrittes - so sich nicht anderes aus weiteren Eingaben des Steuerpflichtigen oder des Vertreters ergibt - nur die Bedeutung beigemessen werden, dass eine Zustellvollmacht des Parteienvertreters nicht vorliegt (vgl. VwGH 24.10.2013, 2010/15/0090).Unterlässt der Parteienvertreter in FinanzOnline im Feld "Zustellung" eine entsprechende Markierung, kann diesem Umstand bei verständiger Würdigung des Parteienschrittes - so sich nicht anderes aus weiteren Eingaben des Steuerpflichtigen oder des Vertreters ergibt - nur die Bedeutung beigemessen werden, dass eine Zustellvollmacht des Parteienvertreters nicht vorliegt vergleiche VwGH 24.10.2013, 2010/15/0090).
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024150031.L02Im RIS seit
26.02.2025Zuletzt aktualisiert am
18.03.2025