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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §243Rechtssatz
Abgabepflichtigen steht es frei, nur gegen den Wiederaufnahmebescheid, nur gegen den neuen Sachbescheid oder aber gegen den Wiederaufnahmebescheid und den neuen Sachbescheid Beschwerde zu erheben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2023150109.L04Im RIS seit
11.03.2025Zuletzt aktualisiert am
10.04.2025