Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BAO §243Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2018/15/0108 E 28. Mai 2019 RS 1Stammrechtssatz
Der Wiederaufnahmebescheid und der neue Sachbescheid sind zwei Bescheide, die jeder für sich einer Bescheidbeschwerde zugänglich sind bzw. der Rechtskraft teilhaftig werden können (vgl. Ritz, BAO5, § 307 Tz 7, mwN).Der Wiederaufnahmebescheid und der neue Sachbescheid sind zwei Bescheide, die jeder für sich einer Bescheidbeschwerde zugänglich sind bzw. der Rechtskraft teilhaftig werden können vergleiche Ritz, BAO5, Paragraph 307, Tz 7, mwN).
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2023150109.L03Im RIS seit
11.03.2025Zuletzt aktualisiert am
10.04.2025