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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §4 Abs1Beachte
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 94/14/0091 E 12. Dezember 1995 RS 2Stammrechtssatz
Wirtschaftsgüter müssen, um dem gewillkürten Betriebsvermögen
zugerechnet zu werden, dem Betrieb in irgendeiner Weise - etwa
durch ein betriebliches Interesse an einer fundierten
Kapitalausstattung - förderlich sein können. Es darf aber nicht
eine betriebliche Nutzung der betreffenden Wirtschaftsgüter
vorliegen, weil diesfalls die betreffenden Wirtschaftsgüter
bereits zum notwendigen Betriebsvermögen gehören (Hinweis E
17.1.1995, 84/14/0077.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2023150059.L04Im RIS seit
26.02.2025Zuletzt aktualisiert am
18.03.2025