RS Vwgh 2025/2/4 Ro 2023/03/0037

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Veröffentlicht am 04.02.2025
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
94/01 Schiffsverkehr

Norm

AVG §8
SchiffahrtsG 1997 §48 Z3

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ro 2023/03/0038

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2004/03/0030 E 28. Mai 2008 RS 6 (hier: ohne den letzten Satz)

Stammrechtssatz

Unter Rechten, die im Sinne des § 48 Z 3 SchifffahrtsG eine Parteistellung im Genehmigungsverfahren begründen können, werden nur solche Rechte verstanden, die auf Grund des dritten Teiles des SchifffahrtsG erworben wurden bzw dingliche Rechte an einer Schifffahrtsanlage oder an einer Liegenschaft sind, die von der den Gegenstand des Bewilligungsverfahrens bildenden Schifffahrtsanlage unmittelbar in Anspruch genommen wird. Für die Annahme, dem Nachbarn komme im Bewilligungsverfahren ein Anspruch auf Abwehr von Immissionen zu, die von einer Schifffahrtsanlage ausgehen, bietet das Gesetz keine Grundlage (vgl E vom 28. Februar 2001, Zl 98/03/0044).Unter Rechten, die im Sinne des Paragraph 48, Ziffer 3, SchifffahrtsG eine Parteistellung im Genehmigungsverfahren begründen können, werden nur solche Rechte verstanden, die auf Grund des dritten Teiles des SchifffahrtsG erworben wurden bzw dingliche Rechte an einer Schifffahrtsanlage oder an einer Liegenschaft sind, die von der den Gegenstand des Bewilligungsverfahrens bildenden Schifffahrtsanlage unmittelbar in Anspruch genommen wird. Für die Annahme, dem Nachbarn komme im Bewilligungsverfahren ein Anspruch auf Abwehr von Immissionen zu, die von einer Schifffahrtsanlage ausgehen, bietet das Gesetz keine Grundlage vergleiche E vom 28. Februar 2001, Zl 98/03/0044).

Schlagworte

Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RO2023030037.J01

Im RIS seit

26.02.2025

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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