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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §32 Abs2Rechtssatz
Ausgehend von der Zielrichtung des auch für das Vorliegen einer tauglichen Verfolgungshandlung im Sinn des § 32 Abs. 2 VStG maßgeblichen Konkretisierungsgebotes des § 44a Z 1 VStG sind die an die Tatumschreibung zu stellenden Erfordernisse vom betreffenden Tatbestand des zur Anwendung gelangenden Materiengesetzes und den jeweiligen Begleitumständen abhängig (vgl. zu § 44a Z 1 VStG etwa VwGH 23.8.2024, Ra 2024/04/0326, Rn. 17, mwN).Ausgehend von der Zielrichtung des auch für das Vorliegen einer tauglichen Verfolgungshandlung im Sinn des Paragraph 32, Absatz 2, VStG maßgeblichen Konkretisierungsgebotes des Paragraph 44 a, Ziffer eins, VStG sind die an die Tatumschreibung zu stellenden Erfordernisse vom betreffenden Tatbestand des zur Anwendung gelangenden Materiengesetzes und den jeweiligen Begleitumständen abhängig vergleiche zu Paragraph 44 a, Ziffer eins, VStG etwa VwGH 23.8.2024, Ra 2024/04/0326, Rn. 17, mwN).
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2023040017.L05Im RIS seit
13.03.2025Zuletzt aktualisiert am
31.03.2025