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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §17Rechtssatz
Ob eine Verfolgungshandlung tauglich ist, ist nicht bloß an Hand des Inhalts der Aufforderung zur Rechtfertigung, sondern etwa auch unter Berücksichtigung einer der beschuldigten Person innerhalb der Verjährungsfrist gewährten Akteneinsicht zu beurteilen (vgl. etwa VwGH 12.6.2015, Ra 2014/17/0048, mwN).Ob eine Verfolgungshandlung tauglich ist, ist nicht bloß an Hand des Inhalts der Aufforderung zur Rechtfertigung, sondern etwa auch unter Berücksichtigung einer der beschuldigten Person innerhalb der Verjährungsfrist gewährten Akteneinsicht zu beurteilen vergleiche etwa VwGH 12.6.2015, Ra 2014/17/0048, mwN).
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) Rechtsgrundsätze Verjährung im öffentlichen Recht VwRallg6/6European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2023040017.L04Im RIS seit
13.03.2025Zuletzt aktualisiert am
31.03.2025