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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ASVG §68Rechtssatz
Die Pflichtversicherung und die Beitragsgrundlagen können auch für Zeiträume festgestellt werden, bezüglich derer die Verpflichtung zur Leistung von Versicherungsbeiträgen verjährt ist. Die Möglichkeit der Feststellung der Versicherungspflicht und auch der Beitragsgrundlagen ist demnach unverjährbar (vgl. VwGH 30.9.2021, Ro 2017/08/0006; 20.2.2008, 2008/08/0026; jeweils mwN).Die Pflichtversicherung und die Beitragsgrundlagen können auch für Zeiträume festgestellt werden, bezüglich derer die Verpflichtung zur Leistung von Versicherungsbeiträgen verjährt ist. Die Möglichkeit der Feststellung der Versicherungspflicht und auch der Beitragsgrundlagen ist demnach unverjährbar vergleiche VwGH 30.9.2021, Ro 2017/08/0006; 20.2.2008, 2008/08/0026; jeweils mwN).
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Rechtsgrundsätze Verjährung im öffentlichen Recht VwRallg6/6European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024080077.L02Im RIS seit
12.03.2025Zuletzt aktualisiert am
20.03.2025