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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AsylG 2005 §54 Abs5Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2018/21/0014 E 15. März 2018 RS 2 (hier ohne den Einschub zwischen den Gedankenstrichen)Stammrechtssatz
Begünstigten Drittstaatsangehörigen kann gemäß § 54 Abs. 5 AsylG 2005 kein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen - insbesondere also auch nicht ein solcher nach § 55 AsylG 2005 - erteilt werden.Begünstigten Drittstaatsangehörigen kann gemäß Paragraph 54, Absatz 5, AsylG 2005 kein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen - insbesondere also auch nicht ein solcher nach Paragraph 55, AsylG 2005 - erteilt werden.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2022170085.L03Im RIS seit
12.03.2025Zuletzt aktualisiert am
24.03.2025