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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §96Rechtssatz
Erledigungen, die im Anwendungsbereich der BAO ergehen, müssen zu ihrer Wirksamkeit bestimmte Mindestanforderungen erfüllen (vgl. VwGH 29.9.2022, Ra 2021/15/0052). Hiezu zählt insbesondere (im Allgemeinen) auch die Unterfertigung der Erledigung (vgl. z.B. VwGH 19.12.2024, Ra 2023/15/0040).Erledigungen, die im Anwendungsbereich der BAO ergehen, müssen zu ihrer Wirksamkeit bestimmte Mindestanforderungen erfüllen vergleiche VwGH 29.9.2022, Ra 2021/15/0052). Hiezu zählt insbesondere (im Allgemeinen) auch die Unterfertigung der Erledigung vergleiche z.B. VwGH 19.12.2024, Ra 2023/15/0040).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024130081.L05Im RIS seit
25.03.2025Zuletzt aktualisiert am
05.05.2025