RS Vwgh 2025/2/20 Ro 2024/09/0003

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.02.2025
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40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2009/11/0022 B 23. November 2011 RS 2

Stammrechtssatz

Die Zustellung an einen Bevollmächtigten gemäß § 13 Abs. 2 ZustG ist auch dann wirksam, wenn sich der Empfänger nicht regelmäßig an der Abgabestelle aufhält und daher eine Ersatzzustellung gemäß § 16 leg. cit. unzulässig wäre (Hinweis E vom 13. Dezember 2010, 2010/10/0041, mwN).Die Zustellung an einen Bevollmächtigten gemäß Paragraph 13, Absatz 2, ZustG ist auch dann wirksam, wenn sich der Empfänger nicht regelmäßig an der Abgabestelle aufhält und daher eine Ersatzzustellung gemäß Paragraph 16, leg. cit. unzulässig wäre (Hinweis E vom 13. Dezember 2010, 2010/10/0041, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RO2024090003.J01

Im RIS seit

25.03.2025

Zuletzt aktualisiert am

15.04.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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