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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ZustG §13 Abs1Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2009/11/0022 B 23. November 2011 RS 2Stammrechtssatz
Die Zustellung an einen Bevollmächtigten gemäß § 13 Abs. 2 ZustG ist auch dann wirksam, wenn sich der Empfänger nicht regelmäßig an der Abgabestelle aufhält und daher eine Ersatzzustellung gemäß § 16 leg. cit. unzulässig wäre (Hinweis E vom 13. Dezember 2010, 2010/10/0041, mwN).Die Zustellung an einen Bevollmächtigten gemäß Paragraph 13, Absatz 2, ZustG ist auch dann wirksam, wenn sich der Empfänger nicht regelmäßig an der Abgabestelle aufhält und daher eine Ersatzzustellung gemäß Paragraph 16, leg. cit. unzulässig wäre (Hinweis E vom 13. Dezember 2010, 2010/10/0041, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RO2024090003.J01Im RIS seit
25.03.2025Zuletzt aktualisiert am
15.04.2025