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E6JNorm
BVergG 2006 §19 Abs1Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2017/04/0125 E 19. Juni 2020 RS 4Stammrechtssatz
Bei einer bloß unwesentlichen Änderung der Bestimmungen des öffentlichen Auftrages kommt es auch auf die vom EuGH im Urteil Finn Frogne, C-549/14, geforderte Bestimmtheit und Transparenz der ihr zugrunde liegenden Änderungsklausel nicht an.
Gerichtsentscheidung
EuGH 62014CJ0549 Finn Frogne VORABEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2021040015.L02Im RIS seit
18.03.2025Zuletzt aktualisiert am
31.03.2025