RS Vwgh 2025/2/21 Ra 2021/04/0015

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.02.2025
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E6J
97 Öffentliches Auftragswesen

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2017/04/0125 E 19. Juni 2020 RS 4

Stammrechtssatz

Bei einer bloß unwesentlichen Änderung der Bestimmungen des öffentlichen Auftrages kommt es auch auf die vom EuGH im Urteil Finn Frogne, C-549/14, geforderte Bestimmtheit und Transparenz der ihr zugrunde liegenden Änderungsklausel nicht an.

Gerichtsentscheidung

EuGH 62014CJ0549 Finn Frogne VORAB

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2021040015.L02

Im RIS seit

18.03.2025

Zuletzt aktualisiert am

31.03.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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