RS Vwgh 2025/2/21 Ra 2021/04/0015

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.02.2025
beobachten
merken

Index

97 Öffentliches Auftragswesen

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2017/04/0125 E 19. Juni 2020 RS 3 (hier: ohne den ersten Satz)

Stammrechtssatz

Der Verbrauchpreisindex ist Maßstab für die allgemeine Preisentwicklung (Inflationsindikator) und wird für die Wertsicherung von Geldbeträgen verwendet. Im Fall einer Preisanpassung, die lediglich der allgemeinen Preisentwicklung Rechnung trägt und damit der Wertsicherung dient, ist nicht anzunehmen, dass die Änderung zu einer Verfälschung des Wettbewerbs zwischen den potenziellen Interessenten und zu einer Bevorzugung des Auftragnehmers gegenüber anderen Unternehmern führt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2021040015.L01

Im RIS seit

18.03.2025

Zuletzt aktualisiert am

31.03.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten