Index
50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §356b Abs1 Z6Rechtssatz
Erst wenn mit der beantragten Betriebsanlagenänderung Maßnahmen verbunden sind, bei denen nach dem natürlichen Lauf der Dinge mit nachteiligen Einwirkungen auf die Beschaffenheit der Gewässer zu rechnen ist (vgl. VwGH 30.3.2017, Ra 2015/07/0114, Rn. 25, mwN), kann - bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen - eine Mitbewilligung gemäß § 356b Abs. 1 Z 6 GewO 1994 erfolgen.Erst wenn mit der beantragten Betriebsanlagenänderung Maßnahmen verbunden sind, bei denen nach dem natürlichen Lauf der Dinge mit nachteiligen Einwirkungen auf die Beschaffenheit der Gewässer zu rechnen ist vergleiche VwGH 30.3.2017, Ra 2015/07/0114, Rn. 25, mwN), kann - bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen - eine Mitbewilligung gemäß Paragraph 356 b, Absatz eins, Ziffer 6, GewO 1994 erfolgen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2022040117.L05Im RIS seit
01.04.2025Zuletzt aktualisiert am
08.04.2025