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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §356 Abs1Beachte
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2018/04/0198 E 15. Dezember 2020 RS 5 (hier ohne den Klammerausdruck)Stammrechtssatz
Weder der "Anschlag auf dem Betriebsgrundstück" noch der "Anschlag in den der Betriebsanlage unmittelbar benachbarten Häusern" dient der Verständigung der Nachbarn von weiter entfernten Häusern, zumal gemäß § 356 Abs. 1 letzter Satz GewO 1994 statt durch Anschlag im Sinne der Z 3 und 4 die Bekanntgabe aus Gründen der Zweckmäßigkeit, Raschheit und Einfachheit auch durch persönliche Verständigung des engeren Nachbarkreises erfolgen kann (vgl. die Erläuterungen zu § 356 Abs. 1 GewO 1994 in RV 1800 BlgNR 24. GP 20, unter anderem wonach sich die Kundmachung im Wege von Hausanschlägen in den unmittelbar benachbarten Häusern sowie eines Anschlags auf dem Betriebsgrundstück auf den "engeren Nachbarkreis" bezieht; sowie Pöschl, System der Gewerbeordnung [2016], Rn. 518; und Grabler/Stolzlechner/Wendl, Kommentar zur GewO³, § 356 Rz 21).Weder der "Anschlag auf dem Betriebsgrundstück" noch der "Anschlag in den der Betriebsanlage unmittelbar benachbarten Häusern" dient der Verständigung der Nachbarn von weiter entfernten Häusern, zumal gemäß Paragraph 356, Absatz eins, letzter Satz GewO 1994 statt durch Anschlag im Sinne der Ziffer 3 und 4 die Bekanntgabe aus Gründen der Zweckmäßigkeit, Raschheit und Einfachheit auch durch persönliche Verständigung des engeren Nachbarkreises erfolgen kann vergleiche die Erläuterungen zu Paragraph 356, Absatz eins, GewO 1994 in Regierungsvorlage 1800 BlgNR 24. Gesetzgebungsperiode 20, unter anderem wonach sich die Kundmachung im Wege von Hausanschlägen in den unmittelbar benachbarten Häusern sowie eines Anschlags auf dem Betriebsgrundstück auf den "engeren Nachbarkreis" bezieht; sowie Pöschl, System der Gewerbeordnung [2016], Rn. 518; und Grabler/Stolzlechner/Wendl, Kommentar zur GewO³, Paragraph 356, Rz 21).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024040389.L02Im RIS seit
01.04.2025Zuletzt aktualisiert am
08.04.2025