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E6JNorm
UStG 1994 §12 Abs1Rechtssatz
Für die Versagung des Vorsteuerabzugs ist nicht maßgeblich, ob der Steuerpflichtige selbst eine Steuerhinterziehung zum Nachteil des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems begeht.
Gerichtsentscheidung
EuGH 62004CJ0439 Kittel VORABEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2023130170.L04Im RIS seit
08.04.2025Zuletzt aktualisiert am
08.05.2025