RS Vwgh 2025/3/6 Ra 2023/02/0203

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.03.2025
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Index

19/05 Menschenrechte
24/01 Strafgesetzbuch
40/01 Verwaltungsverfahren
86/01 Veterinärrecht allgemein

Norm

EU-TierschutzDG 2013 §4 Abs1 idF 2018/I/037
EU-TierschutzDG 2013 §4 Abs7 idF 2013/I/080
MRKZP 07te Art4 Abs1
StGB §222 Abs1 Z1
StGB §5
StGB §7
TierschutzG 2005 §5 Abs1
VStG §22 Abs1
VStG §5 Abs1

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2023/02/0204

Rechtssatz

Zwischen dem den Verwaltungsstraftatbestand des § 5 Abs. 1 TSchG (Übertretung des § 4 Abs. 1 des Bundesgesetzes zur Durchführung unmittelbar anwendbarer unionsrechtlicher Bestimmungen auf dem Gebiet des Tierschutzes, BGBl. I Nr. 47/2013 idF BGBl. I Nr. 80/2013) erfüllenden Verhalten und dem Tatbestand der gerichtlich strafbaren Handlung nach § 222 Abs. 1 Z 1 StGB bestehen zumindest in objektiver Hinsicht Parallelen. Eine Sanktionierung des Fahrlässigkeitsdelikts, das es im gegebenen Zusammenhang nur im Verwaltungsstrafrecht, nicht aber im gerichtlichen Strafrecht gibt, wird durch die Subsidiaritätsklausel aber nicht ausgeschlossen.Zwischen dem den Verwaltungsstraftatbestand des Paragraph 5, Absatz eins, TSchG (Übertretung des Paragraph 4, Absatz eins, des Bundesgesetzes zur Durchführung unmittelbar anwendbarer unionsrechtlicher Bestimmungen auf dem Gebiet des Tierschutzes, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 47 aus 2013, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 80 aus 2013,) erfüllenden Verhalten und dem Tatbestand der gerichtlich strafbaren Handlung nach Paragraph 222, Absatz eins, Ziffer eins, StGB bestehen zumindest in objektiver Hinsicht Parallelen. Eine Sanktionierung des Fahrlässigkeitsdelikts, das es im gegebenen Zusammenhang nur im Verwaltungsstrafrecht, nicht aber im gerichtlichen Strafrecht gibt, wird durch die Subsidiaritätsklausel aber nicht ausgeschlossen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2023020203.L06

Im RIS seit

01.04.2025

Zuletzt aktualisiert am

23.04.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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