Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45Rechtssatz
Die Beurteilung, ob ein Gutachten schlüssig ist oder noch ergänzende Beweisaufnahmen - insbesondere die Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens oder die Einvernahme weiterer Zeugen - vorzunehmen gewesen wären, betrifft die Beweiswürdigung.
Schlagworte
Beweismittel Sachverständigenbeweis Beweismittel Zeugenbeweis Gutachten Beweiswürdigung der Behörde Gutachten ErgänzungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025020042.L03Im RIS seit
08.04.2025Zuletzt aktualisiert am
30.04.2025