Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28 Abs1 Z4Rechtssatz
Es besteht kein abstraktes Recht auf eine fehlerfreie oder richtige Anwendung eines Gesetzes. Dabei handelt es sich nicht um einen Revisionspunkt, sondern um einen Revisionsgrund im Sinne des § 28 Abs. 1 Z 5 VwGG, der nur in Verbindung mit der Verletzung von aus materiell-rechtlichen Vorschriften ableitbaren subjektiven Rechten zielführend geltend gemacht werden kann (VwGH 24.5.2023, Ra 2023/05/0062).Es besteht kein abstraktes Recht auf eine fehlerfreie oder richtige Anwendung eines Gesetzes. Dabei handelt es sich nicht um einen Revisionspunkt, sondern um einen Revisionsgrund im Sinne des Paragraph 28, Absatz eins, Ziffer 5, VwGG, der nur in Verbindung mit der Verletzung von aus materiell-rechtlichen Vorschriften ableitbaren subjektiven Rechten zielführend geltend gemacht werden kann (VwGH 24.5.2023, Ra 2023/05/0062).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2026070008.L01Im RIS seit
07.04.2026Zuletzt aktualisiert am
22.04.2026