Rechtssatz
Die Regreßforderung nach dem VersVG stellt sich nicht als eine Forderung aus dem Versicherungsverhältnis, sondern als eine solche auf Grund der vorgesehenen Legalzession dar (vgl ZVR 1984/15).Die Regreßforderung nach dem VersVG stellt sich nicht als eine Forderung aus dem Versicherungsverhältnis, sondern als eine solche auf Grund der vorgesehenen Legalzession dar vergleiche ZVR 1984/15).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0080701Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.11.2021