RS OGH 1990/6/17 7Ob564/90

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Veröffentlicht am 17.06.1990
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Rechtssatz

Die Regreßforderung nach dem VersVG stellt sich nicht als eine Forderung aus dem Versicherungsverhältnis, sondern als eine solche auf Grund der vorgesehenen Legalzession dar (vgl ZVR 1984/15).Die Regreßforderung nach dem VersVG stellt sich nicht als eine Forderung aus dem Versicherungsverhältnis, sondern als eine solche auf Grund der vorgesehenen Legalzession dar vergleiche ZVR 1984/15).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0080701

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

19.11.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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