RS OGH 1995/8/10 4R163/95 4R164/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.08.1995
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Norm

ZPO §146
  1. ZPO § 146 heute
  2. ZPO § 146 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983

Rechtssatz

Gegen die Versäumung der Tagsatzung zur Parteieneinvernahme ist die Wiedereinsetzung zulässig (ebenso AnwBl.1992, 843; anders: WR 145 und WR 227).

Anmerkung

Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 16R17/02s. Diese ist nunmehr unter RW0000533 abrufbar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:1995:RW0000024

Im RIS seit

24.11.2011

Zuletzt aktualisiert am

24.11.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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