Norm
ZPO §146Rechtssatz
Gegen die Versäumung der Tagsatzung zur Parteieneinvernahme ist die Wiedereinsetzung zulässig (ebenso AnwBl.1992, 843; anders: WR 145 und WR 227).
Anmerkung
Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 16R17/02s. Diese ist nunmehr unter RW0000533 abrufbar.Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:1995:RW0000024Im RIS seit
24.11.2011Zuletzt aktualisiert am
24.11.2011