Norm
ZPO §10Rechtssatz
Für die Kosten eines Kurators (hier Zustellkurators) ist kein Vorschuß zu leisten.
Anmerkung
Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 17R242/00h. Diese ist nunmehr unter RW0000538 abrufbar.Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:1995:RW0000032Im RIS seit
24.11.2011Zuletzt aktualisiert am
24.11.2011