RS OGH 1996/4/24 24Bs76/96

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Veröffentlicht am 24.04.1996
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Rechtssatz

Für eine Beitragstäterschaft durch Mitrecherche genügt das Wissen und Wollen (§ 5 Abs 1), daß Ehrenrühriges berichtet wird. Die Überzeugung, es werde wahrheitsgemäß berichtet, ist für die Tatbildlichkeit belanglos.Für eine Beitragstäterschaft durch Mitrecherche genügt das Wissen und Wollen (Paragraph 5, Absatz eins,), daß Ehrenrühriges berichtet wird. Die Überzeugung, es werde wahrheitsgemäß berichtet, ist für die Tatbildlichkeit belanglos.

Anmerkung

Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 15 R 113/03b. Diese ist nunmehr unter RW0000582 abrufbar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:1996:RW0000098

Im RIS seit

24.11.2011

Zuletzt aktualisiert am

24.11.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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