Norm
ZPO §42 Abs1Rechtssatz
Der im Feststellungsprozeß über eine Konkursforderung obsiegende beeidete Wirtschaftsprüfer und Steuerberater als Masseverwalter hat keinen Kostenersatzanspruch nach dem RAT.
Anmerkung
Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 10 Rs 57/04g. Diese ist nunmehr unter RW0000620 abrufbar.Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:1996:RW0000147Im RIS seit
23.11.2011Zuletzt aktualisiert am
23.11.2011